Slide background
Icon galerie gruen neu

WOHNHILFEN

Die Wohnungslosenhilfe im Ortenaukreis bietet wohnungslosen Frauen und Männern sowie Paaren Wohn- und Betreuungshilfen nach Kapitel 8 SGB XII an. Es gibt 44 Plätze im Bereich Stationäre Hilfe und 19 Plätze im Betreuten Wohnen.

Ziel der längerfristigen Wohn- und Betreuungsformen ist eine nachhaltige soziale Stabilisierung, also die (Wieder-)Erlangung von Teilhabe und gesellschaftlicher Integration der betroffenen Menschen. Dazu gehören auch Angebote zur Tagesstrukturierung und Arbeitsmöglichkeiten in allen Bereichen der Wohnungslosenhilfe und in der Zweigstelle des Beschäftigungsbetriebs unseres Verbandes (PVD Zweckbetrieb) in Offenburg. Sämtliche Beteiligungsformen, ob in der Stadtviertelarbeit, bei Kontakttreffen, oder bei der Vorbereitung von Fachtagungen und Fachwochen, betrachten wir als Arbeit und Teilhabe. In Offenburg stehen fünf Plätze im Betreuten Wohnen speziell für weibliche Betroffene zur Verfügung. Die Frauen werden ausschließlich von Frauen betreut.

Die Aufnahme in der Stationären Hilfe – dem St. Ursula-Heim – ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr möglich. Täglich steht eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter für die Klärung der dauerhaften Aufnahme bereit.

Telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter/-innen:
Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr
Vogesenstraße 1-3, 77652 Offenburg
Telefon 0781 9201-10, Fax 0781 9201-29, st.ursula-heim@agj-freiburg.de

STATIONÄRE HILFE

Im St. Ursula-Heim befindet sich die Notaufnahme für wohnungslose Menschen. Da Menschen oft in der Nacht ankommen, wird am folgenden Tag geprüft, ob eine Aufnahme in die stationäre Hilfe in Frage kommt. Falls ja wird die Hilfe zunächst für drei Monate bewilligt, kann aber mehrmals um jeweils sechs Monate verlängert werden. Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung weiterführender Perspektiven, z. B. durch Arbeits- und Wohnungssuche, Vermittlung in medizinische Hilfen, in Betreute Wohnangebote oder in eigenen Wohnraum. Hilfe zur Selbsthilfe und soziale Teilhabe sind übergeordnete Ziele. Grundlage ist ein gemeinsam mit dem Klient und dem Leistungsträger erörterter Hilfe-/Gesamtplan.

Gesetzliche Grundlage hierfür sind die §§ 67 ff. SGB XII.

Die Stationäre Hilfe beinhaltet Vollverpflegung. Diese kann nach einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten in Selbstverpflegung übergehen. In allen Wohnbereichen steht eine Küche zur Verfügung. Daneben gibt es ein Café sowie eine hauseigene Wäscherei und Kleiderkammer.

 
Stationäre Hilfe

 

BETREUTES WOHNEN

Das Betreute Wohnen bietet 19 Plätze und richtet sich an Menschen, die aus der Stationären Hilfe in eigenen Wohnraum wechseln, aber auch an Menschen, die von einer Notunterkunft aus in eigenen Wohnraum gehen möchten. Diese Hilfeform ist auf maximal 18 Monate begrenzt.

Folgende Angebote stehen im Vordergrund:

  • Sicherung von Leistungen wie Grundsicherung und Krankenversicherung
  • Hilfen bei Überschuldung
  • Vermittlung in medizinischen Hilfen
  • Vermittlung bei Konflikten mit Vermietenden
  • Hauswirtschaftliche Angebote bei drohendem Vermüllen
  • Hilfe bei der Arbeits- und Wohnungssuche